Parkhaus in meiner Nähe

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RATGEBER

Ratgeber: Parkhäuser in meiner Nähe (2026)

Lies vor der Einfahrt den Preisaushang, kenne die Grenzen von AGB und Haftungsklauseln und kläre Ladepunkt oder Behindertenparkplatz vorab.

Helle Tiefgarage mit grün-weißen Säulen, Fahrgasse und geparkten Autos
Symbolbild · Foto: H005, Public domain · Bildnachweis

So läuft es ab

  1. Parkhaus wählenWähle ein Parkhaus in deiner Nähe und kläre Ladepunkt oder Behindertenparkplatz vorab.
  2. Preise lesenAn der Zufahrt muss ein Preisverzeichnis hängen. Lies es vor der Einfahrt.
  3. Parken und zahlenMit dem Abstellen nimmst du das Angebot an. Heb Ticket und Zahlbeleg gut auf.
  4. Prüfen und ausfahrenVergleiche die Abrechnung mit den Aushängen. Bei Streit kannst du die Verbraucherzentrale fragen.

Wer Garagen, Einstellplätze oder Parkplätze für weniger als einen Monat vermietet oder bewacht, muss am Anfang der Zufahrt ein Preisverzeichnis anbringen. Daraus müssen die geforderten Preise hervorgehen. Du erfährst den Preis also noch vor der Einfahrt. Für Dauerparker nennt dieser Absatz keine Pflicht.

Mit dem Abstellen nimmst du das Angebot des Betreibers an, so beschreibt es der Bundesgerichtshof für einen privaten Parkplatz. AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Betreiber bei Vertragsschluss auf sie hinweist und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Einen Haftungsausschluss für grobe Fahrlässigkeit kann er in AGB nicht wirksam vereinbaren. Zur Haftung des Betreibers für Schäden am Auto und zum verlorenen Parkschein haben wir keine belegte Regel.

Die Bundesnetzagentur nennt Ladepunkte in Parkhäusern als Beispiel für öffentlich zugängliche Ladepunkte. An öffentlichen Ladepunkten muss das Laden ohne dauerhafte Vertragsbindung möglich sein, wenn sie nach dem 14. Dezember 2017 installiert wurden. Ladepunkte für einen festgelegten Personenkreis sind nicht öffentlich. Für Behindertenparkplätze nennen Behörden den blauen EU-Parkausweis. Auf Privatgelände können abweichende Regelungen gelten. Frag im Zweifel vor Ort nach.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesgerichtshof, Pressestelle, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesnetzagentur, Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde, Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (Programm Bayern barrierefrei)

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Häufige Fragen

Muss ein Parkhaus seine Preise vor der Einfahrt zeigen?

Wer Stellplätze für weniger als einen Monat vermietet oder bewacht, muss am Anfang der Zufahrt ein Preisverzeichnis anbringen. Daraus müssen die geforderten Preise ersichtlich sein. Was bei einem fehlenden Aushang passiert, haben wir nicht belegt. Mehr dazu →

Gilt der Preisaushang auch für Dauerparker?

Der Absatz nennt Zeiträume unter einem Monat. Ein Dauerparkvertrag fällt nach dem Wortlaut nicht darunter. Welche Preisregeln für Monatsverträge gelten, haben wir nicht geprüft. Frag den Betreiber nach dem Vertragstext. Mehr dazu →

Kann ein Parkhaus jede Haftung ausschließen?

Nicht vollständig. In AGB ist der Ausschluss unwirksam für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bei Fahrlässigkeit und für sonstige Schäden bei grober Fahrlässigkeit. Ob der Betreiber für einen Schaden an deinem Auto zahlt, belegen wir nicht. Mehr dazu →

Was tun, wenn ich den Parkschein verloren habe?

Dazu haben wir keine belegte Regel gefunden und nennen deshalb keinen Betrag. Prüfe den Aushang an der Zufahrt, frag an der Kasse oder, falls vorhanden, an der Sprechanlage und lass dir Betrag und Grund nennen. Mehr dazu →

Muss ich für das Laden im Parkhaus einen Vertrag abschließen?

An öffentlichen Ladepunkten, die nach dem 14. Dezember 2017 installiert wurden, muss das Laden ohne dauerhafte Vertragsbindung möglich sein. Die Bundesnetzagentur nennt Ladepunkte in Parkhäusern als Beispiel für öffentlich zugängliche; Ladepunkte für einen festgelegten Personenkreis sind es nicht. Eine Pflicht, einen Ladepunkt öffentlich zu machen, gibt es nicht. Mehr dazu →

Wer darf auf dem Behindertenparkplatz im Parkhaus parken?

Behörden nennen den blauen EU-Parkausweis, gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe. Auf Privatgelände können laut Berliner Behörde abweichende Regelungen gelten. Frag vor Ort. Die Gebührenbefreiung an Parkuhren ist für Parkhäuser nicht belegt. Mehr dazu →

Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

Quellen geprüft am 16.10.2026: Alle verlinkten Seiten waren abrufbar und enthalten die zitierten Belegstellen.

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